Busen-Grapschen ist erlaubt!
Riesen-Wirbel über Beschluß des Düsseldorfer Oberlandesgerichts
Aber nur in bestimmten Fällen...
Ist Busen-Grapschen tatsächlich gesetzlich erlaubt?Ein Beschluß des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) sorgt für Ärger und Verwirrung. Frauenvereinigungen und Juristen laufen Sturm! Sind empört!
Ein Handwerker hatte eine junge Frau betatscht, ihr an den Busen gegriffen. Der Mann wurde wegen sexueller Nötigung verurteilt. Soweit, so klar.
Doch die Urteile von Amts- und Landgericht hob das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt auf.
Um diesen konkreten Fall ging es: Ein Elektriker war bei einer Kundin (25) zu Hause, sollte dort ihre Waschmaschine reparieren. Dabei starrte er die Frau an, meinte: Du hast geile Titten. Sind die echt? Die können gar nicht echt sein. Die müssen gemacht sein.“
Dann wurde er aufdringlich, begrapschte die junge Frau am ganzen Körper. Zwei Gerichte verurteilten den Grapscher wegen sexueller Nötigung und Beleidigung zu zwei Jahren Haft.
Doch eine sexuelle Nötigung gebe es nicht, weil der Mann keine Gewalt angewandt hatte, heißt es jetzt. Auch eine Beleidigung sieht Richterin Claudia Neuhaus nicht.
In dem Beschluß, aus dem die Kölner Lokalzeitung Express“ zitiert, heißt es: Selbst plumpe Anmache erfüllt nur dann den Tatbestand, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine – von ihm gewollte – herabsetzende Bewertung des Opfer zu sehen ist.“
Es heißt dort weiter, der Mechaniker hatte angeblich vor, sich der Zeugin sexuell zu nähern. Diesem Ziel war im Zweifel eher durch – aus seiner Sicht – schmeichelnde als durch beleidigende Äußerungen gedient“.
Heißt im Klartext: Der Mann wollte der hübschen Frau womöglich nur ein Kompliment machen.
Ratsfrau Angelika Wien-Mroß (SPD), Vorsitzende im Düsseldorfer Frauenausschuß, ist empört. Im Express“ sagt sie: Damit werden Frauen zum Freiwild erklärt. Diese Richter haben wohl zuviel ,Sex and the City' gesehen.“
Eine Staatsanwältin: Das ist doch ein Freibrief zum Grapschen.“
Dr. Hans-Joseph Scholten, Sprecher vom OLG, widerspricht: Das ist kein Freibrief. Der Fall ist grenzwertig. Ein ungehöriges Verhalten, das aber nicht – so wie das Landgericht im Urteil festgestellt hat – den Mitteln des Strafrechts unterliegt.“
Der Fall wurde jetzt zurück ans Landgericht verwiesen. Dort könnte es doch noch zu einer Verurteilung kommen. Dann aber nur zur Bewährung, weil das Verfahren schon so lange dauert.
Es kann doch nicht sein, da ein Mann daher kommt und einer Frau an den Busen langt und dann von Gericht zu Gericht anders entschieden wird. Ich laufe ja auch nicht rum und fasse den Männer zwischen die Beine.
Über sowas könnte ich mich aufregen, das ist für mich tiefstes Mittelalter.
Aber nur in bestimmten Fällen...
Ist Busen-Grapschen tatsächlich gesetzlich erlaubt?Ein Beschluß des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) sorgt für Ärger und Verwirrung. Frauenvereinigungen und Juristen laufen Sturm! Sind empört!
Ein Handwerker hatte eine junge Frau betatscht, ihr an den Busen gegriffen. Der Mann wurde wegen sexueller Nötigung verurteilt. Soweit, so klar.
Doch die Urteile von Amts- und Landgericht hob das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt auf.
Um diesen konkreten Fall ging es: Ein Elektriker war bei einer Kundin (25) zu Hause, sollte dort ihre Waschmaschine reparieren. Dabei starrte er die Frau an, meinte: Du hast geile Titten. Sind die echt? Die können gar nicht echt sein. Die müssen gemacht sein.“
Dann wurde er aufdringlich, begrapschte die junge Frau am ganzen Körper. Zwei Gerichte verurteilten den Grapscher wegen sexueller Nötigung und Beleidigung zu zwei Jahren Haft.
Doch eine sexuelle Nötigung gebe es nicht, weil der Mann keine Gewalt angewandt hatte, heißt es jetzt. Auch eine Beleidigung sieht Richterin Claudia Neuhaus nicht.
In dem Beschluß, aus dem die Kölner Lokalzeitung Express“ zitiert, heißt es: Selbst plumpe Anmache erfüllt nur dann den Tatbestand, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine – von ihm gewollte – herabsetzende Bewertung des Opfer zu sehen ist.“
Es heißt dort weiter, der Mechaniker hatte angeblich vor, sich der Zeugin sexuell zu nähern. Diesem Ziel war im Zweifel eher durch – aus seiner Sicht – schmeichelnde als durch beleidigende Äußerungen gedient“.
Heißt im Klartext: Der Mann wollte der hübschen Frau womöglich nur ein Kompliment machen.
Ratsfrau Angelika Wien-Mroß (SPD), Vorsitzende im Düsseldorfer Frauenausschuß, ist empört. Im Express“ sagt sie: Damit werden Frauen zum Freiwild erklärt. Diese Richter haben wohl zuviel ,Sex and the City' gesehen.“
Eine Staatsanwältin: Das ist doch ein Freibrief zum Grapschen.“
Dr. Hans-Joseph Scholten, Sprecher vom OLG, widerspricht: Das ist kein Freibrief. Der Fall ist grenzwertig. Ein ungehöriges Verhalten, das aber nicht – so wie das Landgericht im Urteil festgestellt hat – den Mitteln des Strafrechts unterliegt.“
Der Fall wurde jetzt zurück ans Landgericht verwiesen. Dort könnte es doch noch zu einer Verurteilung kommen. Dann aber nur zur Bewährung, weil das Verfahren schon so lange dauert.
Es kann doch nicht sein, da ein Mann daher kommt und einer Frau an den Busen langt und dann von Gericht zu Gericht anders entschieden wird. Ich laufe ja auch nicht rum und fasse den Männer zwischen die Beine.
Über sowas könnte ich mich aufregen, das ist für mich tiefstes Mittelalter.
Sternengöttin Sirona - 19. Mai, 14:17
ich weiß, Selbstjustiz ist nicht gewünscht - aber manchmal doch einfacher, schneller und effektiver.
Ich hätte gar keinen Bock, mich mit unseren schwergängigen Behörden wegen sowas zu beschäftigen.