Zeitungslesen beim Sex
ist nicht erlaubt meine Damen. So hat zumindestens mal ein Gericht entschieden.
SEX IN DER EHE
>> Ein Mann wollte sich scheiden lassen, weil ihn seine Frau seit Jahren Sex verweigere. Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr, sie sei sogar imstande währenddessen Zeitung zu lesen. <<
Der Bundesgerichtshof hat daraufhin folgende Leitlinie zum Sex in der Ehe aufgestellt:
Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Die Ehe fordert von ihr eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. (BGH NJW 1967, S. 1078)
SEX IN DER EHE
>> Ein Mann wollte sich scheiden lassen, weil ihn seine Frau seit Jahren Sex verweigere. Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr, sie sei sogar imstande währenddessen Zeitung zu lesen. <<
Der Bundesgerichtshof hat daraufhin folgende Leitlinie zum Sex in der Ehe aufgestellt:
Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Die Ehe fordert von ihr eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. (BGH NJW 1967, S. 1078)
Sternengöttin Sirona - 20. Sep, 14:23
Obwohl ...