Allgemein
Göttergatte und ich sind heute Abend auf eine Doppelt-Geburtstagsfeier eingeladen. Ich mag solche Familienfeste nicht, vorallem wenn sie so groß gefeiert werden. Davon abgesehen, das ich nicht gerne unter Leuten bin, die ich nicht kenne und die sind mit Sicherheit heute wieder da, weiß ich nie, was ich kaufen soll. Da Tante und Onkel zusammen Feiern, kann man ja nicht nur einem was kaufen, für beide zusammen ist auch schlecht, da wir nur ein begrenztest Budget haben und ein Paar, das schon sehr viele Jahre verheiratet ist, hat ja eigentlich auch alles was es braucht. Meine Schwiegemutter meinte, die Tante habe gerne Orchideen und der Onkel ist gerne Wurst aus unsere Region also haben wir Blumen und Fressalien gekauft auch nicht wirklich was, mit dem ich glücklich bin aber immer noch besser als gar nichts.
ist schon auf dem Weg und müsste eigentlich gleich da sein, ich freue mich :-)
wünsche ich allen.
Mal schauen wie der Tag für mich wird. Ich muss gleich mal wieder zum Zahnarzt und das letzte mal hat es ganz schön weh getan, so das ich jetzt schon fürchterliche Angstbauchschmerzen habe.
Ich trinke so gut wie nie Alkohol und wenn, dann mal ein Glas Sekt oder Wein, das kommt aber sehr, sehr selten vor. Ich brauche auch nicht viel und ich bin besoffen. So ein Gläschen Sekt reicht schon mich Fahruntüchtig zu machen, daher lasse ich gleich die Finger von. Nun habe ich bei Bild-Online einen Test gemacht und musste feststellen das ich gefährdet bin. Hmmm irgendwie scheine ich entweder die Fragen nicht richt verstanden zu haben oder falsch angekreuzt, das muss ich gleich noch mal machen.
Sie haben den Mut aufgebracht, die hier gestellten Fragen ehrlich zu beantworten, auch wenn es vielleicht unangenehm für Sie war. Dafür vielen Dank.
Vermutlich wissen Sie seit einiger Zeit, daß Alkohol ein Problem für Sie ist. Scheuen Sie nicht davor zurück, fachliche Hilfe anzunehmen.
Sie sollten unbedingt Ihren Hausarzt oder einen Suchttherapeuten aufsuchen, damit er Sie weiter beraten kann.
Hallo THESWISS,
habe in Deinem Blog diesen
Beitrag gefunden und frage mich nun, wobei Du mich und
Lemondres erwischt hast?
Irgendwie hatte ich am Wochenende das Bedürfnis meinen Blog zu schließen. Heute sieht die Welt schon wieder ganz anders aus und ich habe, dieses Aktivieren Knöpfchen gedrückt und bin wieder da.
Manchmal ist bloggen gar nicht so einfach. Wie reagiert meine Leserschaft, wenn ich nicht jeden Tag was schreibe. Dann fällt einem auch nicht immer was ein und dann setzt man irgendwas rein, nur damit die anderen was zu lesen haben oder man seine Gedanken offenbart oder etwas sehr sinnvolles und nützliches zum Besten gibt und man keinen Kommentar bekommt aber der Weblog von XYZ nur dummes Zeug enthält aber die Beiträge sehr viele Kommentar haben. Da soll nicht heißen, das meine Beitrage überquellen sollen von Kommentaren :-).
Diesen Beitrag bitte nicht ganz so ernst nehmen, ich bin in so einer immer alle vier Wochen wiederkommenden Phase, da weiß ich als selbst nicht was ich will ;-)
Diese
Bilder müsst Ihr Euch anschauen.
Es kann nicht mehr lange dauern und mein Schatz kommt wieder nach Hause. Irgendwie war diese Woche länger als andere aber dafür haben wir nächste Woche ein schönes langes Wochenende durch den Feiertag am Donnerstag.
Riesen-Wirbel über Beschluß des Düsseldorfer Oberlandesgerichts
Aber nur in bestimmten Fällen...
Ist Busen-Grapschen tatsächlich gesetzlich erlaubt?Ein Beschluß des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) sorgt für Ärger und Verwirrung. Frauenvereinigungen und Juristen laufen Sturm! Sind empört!
Ein Handwerker hatte eine junge Frau betatscht, ihr an den Busen gegriffen. Der Mann wurde wegen sexueller Nötigung verurteilt. Soweit, so klar.
Doch die Urteile von Amts- und Landgericht hob das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt auf.
Um diesen konkreten Fall ging es: Ein Elektriker war bei einer Kundin (25) zu Hause, sollte dort ihre Waschmaschine reparieren. Dabei starrte er die Frau an, meinte: Du hast geile Titten. Sind die echt? Die können gar nicht echt sein. Die müssen gemacht sein.“
Dann wurde er aufdringlich, begrapschte die junge Frau am ganzen Körper. Zwei Gerichte verurteilten den Grapscher wegen sexueller Nötigung und Beleidigung zu zwei Jahren Haft.
Doch eine sexuelle Nötigung gebe es nicht, weil der Mann keine Gewalt angewandt hatte, heißt es jetzt. Auch eine Beleidigung sieht Richterin Claudia Neuhaus nicht.
In dem Beschluß, aus dem die Kölner Lokalzeitung Express“ zitiert, heißt es: Selbst plumpe Anmache erfüllt nur dann den Tatbestand, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine – von ihm gewollte – herabsetzende Bewertung des Opfer zu sehen ist.“
Es heißt dort weiter, der Mechaniker hatte angeblich vor, sich der Zeugin sexuell zu nähern. Diesem Ziel war im Zweifel eher durch – aus seiner Sicht – schmeichelnde als durch beleidigende Äußerungen gedient“.
Heißt im Klartext: Der Mann wollte der hübschen Frau womöglich nur ein Kompliment machen.
Ratsfrau Angelika Wien-Mroß (SPD), Vorsitzende im Düsseldorfer Frauenausschuß, ist empört. Im Express“ sagt sie: Damit werden Frauen zum Freiwild erklärt. Diese Richter haben wohl zuviel ,Sex and the City' gesehen.“
Eine Staatsanwältin: Das ist doch ein Freibrief zum Grapschen.“
Dr. Hans-Joseph Scholten, Sprecher vom OLG, widerspricht: Das ist kein Freibrief. Der Fall ist grenzwertig. Ein ungehöriges Verhalten, das aber nicht – so wie das Landgericht im Urteil festgestellt hat – den Mitteln des Strafrechts unterliegt.“
Der Fall wurde jetzt zurück ans Landgericht verwiesen. Dort könnte es doch noch zu einer Verurteilung kommen. Dann aber nur zur Bewährung, weil das Verfahren schon so lange dauert.
Es kann doch nicht sein, da ein Mann daher kommt und einer Frau an den Busen langt und dann von Gericht zu Gericht anders entschieden wird. Ich laufe ja auch nicht rum und fasse den Männer zwischen die Beine.
Über sowas könnte ich mich aufregen, das ist für mich tiefstes Mittelalter.
sich nicht gelohnt.
Dies sind Auszüge aus dem amerikanischen Buch "Disorder in the Court"
Es sind Sätze, die tatsächlich so vor Gericht gefallen sind, Wort für
Wort, aufgenommen und veröffentlicht von Gerichtsreportern.
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F: Wann ist Ihr Geburtstag?
A: 15. Juli
F: Welches Jahr?
A: Jedes Jahr.
(wo er recht hat, hat er recht)
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F: Diese Amnesie, betrifft sie Ihr gesamtes Erinnerungsvermögen?
A: Ja.
F: Auf welche Art greift sie in Ihr Erinnerungsvermögen?
A: Ich vergesse.
F: Sie vergessen. Können Sie uns ein Beispiel geben von etwas,dasSie
vergessen haben?
(Idiot ...)
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F: Wie alt ist Ihr Sohn, der bei Ihnen lebt?
A: 38 oder 35, ich verwechsle das immer.
F: Wie lange lebt er schon bei Ihnen?
A: 45 Jahre.
(?)
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F: Was war das erste, das Ihr Mann an jenem Morgen fragte, als Sie
aufwachten?
A: Er sagte: "Wo bin ich, Cathy?"
F: Warum hat Sie das verärgert?
A: Mein Name ist Susan.
(ich kenne Männer, denen das auch schon passiert ist ...)
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F: Die Empfängnis des Kindes war also am 8. August?
A: Ja.
F: Und was haben Sie zu dieser Zeit gemacht?
(der Herr Anwalt glaubt wohl noch an die These mit dem Storch)
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F: Sie hatte3 Kinder, richtig?
A: Ja.
F: Wieviele waren Jungen?
A: Keins.
F: Waren denn welche Mädchen?
(Blödmann)
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F: Wie wurde Ihre erste Ehe beendet?
A: Durch den Tod.
F: Und durch wessen Tod wurde sie beendet?
(ist der so deppert oder stellt sich der nur so ?)
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F: Können Sie die Person beschreiben?
A: Er war etwa mittelgroß und hatte einen Bart.
F: War es ein Mann oder eine Frau?
(so was soll es tatsächlich geben, jaja, ...)
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F: Alle deine Antworten müssen mündlich sein, OK ?Auf welche Schule bist
Du gegangen?
A: Mündlich.
(wir haben es offensichtlich mit einem Schnelldenker zu tun)
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Aber der Beste ist dieser hier:
F: Doktor, wie viele Autopsien haben Sie an Toten vorgenommen?
A: Alle meine Autopsien nehme ich an Toten vor.
(Gott-sei-Dank)
F: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
A: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.
F: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
A: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere.
( dashat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört ... aber ...)
F: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls
gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie die Atmung geprüft?
A: Nein.
F: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war,alsSie ihn
autopsierten?
A: Nein.
F: Wie könnenSie so sicher sein, Doktor?
A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?
A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt
praktizierte.
Diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen Ehrenbeleidigung
eingebracht.
Er hat sie wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt